Beteiligungsverfahren zum Zweiten Entwurf zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern 2016
Vom 29. Juni bis zum 30. September 2015
Im Rahmen der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes hat das Kabinett am 26. Mai 2015 beschlossen, für den überarbeiteten, zweiten Entwurf das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen nach § 7 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes M-V zu eröffnen. Im Frühjahr 2014 fand die Beteiligung zum ersten Entwurf statt. Über 2000 Stellungnahmen sind eingegangen. Die darin enthaltenen Hinweise und Anregungen wurden von der obersten Landesplanungsbehörde ausgewertet und in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen.
Der überarbeitete, zweite Entwurf enthält u.a. folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf vom April 2014:
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Die marinen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergieanlagen wurden auf vier Flächen mit ca. 200 km2 reduziert. Ergänzt werden sie durch Leitungstrassen, gepuffert durch Vorbehaltsgebiete Leitungen. Die Vorbehaltsgebiete für maritimen Tourismus wurden aufgrund der realen Sichtbarkeit des Seegebietes von der Küste aus abgegrenzt.
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Die Kriterien zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete Fischerei wurden um weitere fischereiwirtschaftliche Aspekte ergänzt.
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Mit der Festlegung der Raumkategorie „Ländliche GestaltungsRäume“ im LEP-Entwurf sollen die Chancen der Ländlichen Räume verbessert werden. Ziel dieser Festlegung ist eine auf Landesebene einheitliche Definition und Darstellung der Teile der Ländlichen Räume mit besonderen Entwicklungsproblemen, die Erarbeitung von fachübergreifenden Strategien zur Überwindung der Strukturschwächen und die Entwicklung von Maßnahmen, mit denen diesen Räumen in ihrer Entwicklung geholfen werden kann.
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Die Sicherung von Flächen für erneuerbare Energieträger und Leitungen erfordert die Schaffung des Verständnisses der davon betroffenen Bevölkerung. Um die Akzeptanz der bei betroffenen Bürgern sowie Gemeinden zu vergrößern, wird diesen die Möglichkeit gegeben, sich wirtschaftlich an den neu zu errichtenden Windenergieanlagen zu beteiligen.
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Die Kommunikationsinfrastruktur als Entwicklungsfaktor rückt stärker in den Fokus der Raumentwicklung. Der Thematik wurde ein eigenes Kapitel im überarbeiteten LEP-Entwurf gewidmet.
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Die Vorranggebiete Landwirtschaft entfallen und werden durch ein textliches Ziel zum Schutz von Böden mit einer Bodenwertzahl ab 50 und mehr ersetzt.
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Die Vorranggebiete Trinkwasser entfallen auf der Landesebene. Als Aufgabe der Regionalplanung werden in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen Vorranggebiete Trinkwasser zur Sicherung wichtiger Grundwasserressourcen zu entwickeln sein.
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Mit der Festlegung von Vorbehaltsgebieten Tourismus wird die weitere Entwicklung des für Mecklenburg-Vorpommern bedeutenden Wirtschaftszweigs Tourismus unterstützt. In den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen wird diese Gebietskulisse in Tourismusschwerpunkträume und Tourismusentwicklungsräume differenziert.
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Der Schadensvermeidung und -minimierung und dem Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum durch den Küsten- und Hochwasserschutz wird nach wie vor eine große Bedeutung beigemessen. Mit einer frühen Einflussnahme soll eine schadensminimierende Planung und Gestaltung bestehender und künftiger Siedlungsnutzungen und Infrastrukturen erreicht werden. Hierzu werden im Landesraumentwicklungsprogramm an den Flüssen Vorranggebiete Hochwasserschutz und Vorbehaltsgebiete Hochwasserrisiko festgelegt.
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Im Küstenmeer werden die für den Küstenschutz benötigten Sandlagerstätten als marine Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Küstenschutz und für den gewerblichen Rohstoffabbau marine Vorbehaltsgebiete Rohstoffsicherung festgelegt.
PDF-Dateien zum Herunterladen:
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Die Bekanntmachung (PDF-Datei 68 kB) der öffentlichen Auslegung wurde mit Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2015 Nr. 23 S. 297 am 15. Juni 2015 herausgegeben.
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Der Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2016 zur 2. Stufe der Beteiligung (PDF-Datei 2,51 MB) enthält die textlichen Festlegungen und die dazugehörigen Begründungen.
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Die Karte (PDF-Datei 7,38 MB) gibt einen Überblick über die Festlegungen des Programms für das Land und das Küstenmeer.
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Der Umweltbericht (PDF-Datei 3,46 MB) beschreibt, welche Auswirkungen die Festlegungen des Programms auf die Umwelt haben. Auch die Kriterien der einzelnen Festlegungen, die sich überwiegend auf Umweltschutzbelange beziehen, sind hier erläutert.
Zugang zur Abwägungsdokumentation:
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Die Abwägungsdokumentation gibt die Inhalte der im letzten Jahr eingegangenen Stellungnahmen zum ersten Entwurf wieder. Dazu wird erklärt, welche Einwände, Hinweise und Anregungen bei der Überarbeitung des Entwurfes berücksichtigt wurden und welche nicht berücksichtigt werden konnten.
Hinweis:
Gedruckte Exemplare des Entwurfes liegen in der Zeit vom 29. Juni bis zum 30. September 2015 im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, in den vier Ämtern für Raumordnung und Landesplanung sowie in den Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte öffentlich aus (vgl. Bekanntmachung vom 15.06.2015).
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. September 2015 abgegeben werden:
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per Online-Formular direkt auf dieser Webseite (Registrierung erforderlich).
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per Brief an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (Anschrift siehe unten),
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per E-Mail an beteiligung2.lep@em.mv-regierung.de, oder
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schriftlich oder zur Niederschrift überall dort, wo der Entwurf öffentlich ausliegt,
Kontakt:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Raumordnung und Landesplanung
Schlossstraße 6-8
19053 Schwerin.
beteiligung2.lep@em.mv-regierung.de